Degenhart-Systeme Fronthydraulik im Allgäu

Geschäftsbedingungen der Firma Ernst Degenhart GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen der Firma Ernst Degenhart GmbH sind Vertragsbestandteil. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn die Fa. Degenhart ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe der Fa. Degenhart, für schriftlich oder mündlich erteilte Aufträge sowie für Nachbestellungen. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. Degenhart zustande. Nebenabsprachen, Abänderungen oder die Zusicherung von Eigenschaften sind nur wirksam, wenn sie in der Auftragsbestätigung bestätigt sind. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildung, Zeichnung, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Fa. Degenhart Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 

2. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Angaben zu Fertigungstermin und Lieferzeiten gelten annähernd. Die Lieferzeit verlängert sich bei Ereignissen aller Art, die von der Fa. Degenhart nicht verschuldet sind (z.B. Arbeitseinstellung, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren usw.), und in Fällen höherer Gewalt, entbinden die Fa. Degenhart für die Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung. Wird der von der Fa. Degenhart bestätigte Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so kann der Kunde nach schriftlicher Nachfristsetzung von 4 Wochen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
 

3. Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile – auch bei Teillieferungen – auf den Kunden über. Verzögert sich die Absendung aus Umständen, die bei der Fa. Degenhart liegen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde hat angelieferte Gegenstände auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.
 

4. Preise und Zahlung

Es gelten die Listenpreise der Fa. Degenhart im Zeitpunkt der Lieferung (Versandbereitschaft), es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der bei Rechnungsstellung jeweils geltenden Höhe hinzu. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart, so ist die Fa. Degenhart berechtigt, die Preise entsprechend den zwischenzeitlich eingetretenen Lohn- und Materialpreisänderungen zu erhöhen. Die Zahlungen haben, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Berechnung der Verzugszinsen, und zwar mindestens in  Höhe der banküblichen Sollzinsen. Zahlungsanweisung, Scheck oder Wechsel-/und Einziehungskosten trägt der Kunde. Ist Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort und ohne Mahnung fällig. Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist nicht zulässig, es sei denn, sie wird nicht bestritten oder ist durch Urteil rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

5. Eigentumsvorbehalt

Die Fa. Degenhart behält sich ihr Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung vor, insbesondere bis zur vollständigen Begleichung eines eventuell bestehenden Kontokorrentsaldos. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Ware bezahlt ist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Liefergegenstand nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs verfügen. Darüber hinausgehende Verfügungen, insbesondere Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignung oder Verarbeitung sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fa. Degenhart untersagt. Im Falle einer Veräußerung des Gegenstandes oder einer in sonstiger Weise über ihn erfolgten Verfügung, tritt der Kunde alle ihm hieraus erwachsenden Ansprüche jedweder Art an die Fa. Degenhart ab. Im voraus werden in dieser Weise an die Fa. Degenhart auch alle Eigentums- und Miteigentumsrechte abgetreten, welche dem Kunden extra daraus erwachsen, dass der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen derart fest verbunden wird, dass er wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird oder daraus, dass der Liefergegenstand beschädigt oder sonst schadhaft wird oder untergeht. Wird der Liefergegenstand während des bestehenden Eigentumsvorbehalt gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonstige Verfügung von dritter Seite betroffen oder stehen solche Verfügungen bevor, hat der Kunde der Fa. Degenhart solche Vorgänge unverzüglich mitzuteilen und auch selbst unverzüglich alle zur Aufhebung dieser Verfügung geeigneten Vorkehrungen zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde darf mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Vom Augenblick des Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung oder einer sonstigen Gefährdung (z.B. Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens etc.) über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, darf der Kunde über die Ware nicht mehr verfügen. Der Kunde ist sodann verpflichtet, auf unser Verlangen die Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Der Übergang der Gefahr bei Absendung bzw. bei Versandbereitschaft wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht berührt.
 

6. Beanstandungen

Mängel sind in Textform anzuzeigen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel, wegen unvollständiger oder falscher Lieferungen bzw. Leistungen, sind der Fa. Degenhart unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe der Ware mitzuteilen. Verborgene Mängel sind der Fa. Degenhart unverzüglich nach deren Entdecken mitzuteilen. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben der Fa. Degenhart vorbehalten und können nicht beanstandet werden, soweit der Liefergegenstand nicht grundlegend geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
 

7. Gewährleistung

a) Ist Vertragspartner der Degenhart GmbH ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, stehen diesem für die erbrachten Leistungen im Falle des Vorliegens eines Mangels die gesetzlichen Sachmängelrechte nach den einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere den §§ 433 ff. BGB, zu. Ist Vertragspartner der Degenhart GmbH ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, wird hiermit im Falle des Verkaufs von Neuwaren die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 18 Monate ab Gefahrübergang beschränkt. Dabei hat die Fa. Degenhart bei Vorliegen eines Mangels und der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen der Nacherfüllung ein Wahlrecht zwischen Reparatur oder Neulieferung. Mit der Geltendmachung eines Nacherfüllungsanspruchs hat der Käufer der Fa. Degenhart GmbH die Kaufsache unverzüglich zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen und ggf. zu übersenden.
b) Ist der Vertragspartner Verbraucher i.S.d § 13 BGB und Vertragsgegenstand eine gebrauchte Sache, so wird hierfür die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Gefahrübergang beschränkt. Ist der Vertragspartner Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und Vertragsgegenstand eine gebrauchte Sache, wird hiermit die Gewährleistung vollumfänglich ausgeschlossen.
c) Im Falle des Vorliegens eines Mangels und unter Berücksichtigung obiger Regelungen des Bestehens von Mängelansprüchen sind zunächst Nacherfüllungsansprüche geltend zu machen, erst subsidiär kann der Vertragspartner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Rücktritts- oder Minderungsansprüche geltend machen.
d) Für Mängel, die die Fa. Degenhart nicht zu vertreten hat, sind Schadensersatzansprüche vollumfänglich ausgeschlossen. Die Degenhart GmbH haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen; Schadensersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit der Fa. Degenhart oder des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
e) Ist der Vertragspartner der Degenhart GmbH ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/ oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Vertragspartner über. Ist der Vertragspartner der Degenhart GmbH ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so hat dieser nach § 377 HGB die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch die Fa. Degenhart, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Ist der Vertragspartner Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist Leistungsort nach §269 Absatz 2 BGB der Ort der gewerblichen Niederlassung der Fa. Degenhart. Der Vertragspartner hat dafür Sorgen zu tragen, dass die zu überprüfende Sache dorthin gelangt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen 
Regelungen.
 

8. Haftung

Die Fa. Degenhart haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im vollen Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Fa. Degenhart darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
 

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen ist der Sitz der Fa. Degenhart - Betriebsstätte, welche die Leistung erbringt.
 

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner das Amts- bzw. Landgericht in Memmingen.
 

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß § 28 BDSG erfasst, gespeichert und verarbeitet. Dies erfasst auch die Übermittlung dieser Daten an Konzernunternehmen und erforderlichenfalls zur Kreditprüfung und Überwachung an Wirtschaftsauskunftsunternehmen. Die personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Anschrift und Geburtsdatum) werden zur Bonitätsprüfung an die Unternehmen SCHUFA-AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermittelt. Die Fa. Degenhart wird die Bonitätsprüfung auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftsdaten beziehen. Der Kunde kann bei diesem Unternehmen kostenfreie Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.
 

12. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ohne UN-Kaufrecht) als vereinbart, auch bei Auslandslieferungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden bzw. sollten Regelungslücken vorhanden sein, berührt das nicht die Gültigkeit der Bestimmungen im übrigen.


Stand Juli 2016
 

© 2024 Degenhart-Systeme